Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software CAD ONE der SlickXR UG (haftungsbeschränkt), Am Anger 3, 82237 Wörthsee, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 314266 (nachfolgend „Anbieter“).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software CAD ONE zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) CAD ONE ist eine webbasierte Software, die der Anbieter dem Kunden über das Internet zur Nutzung bereitstellt. Der Kunde lädt eine Aufmaßskizze hoch. Die Software erzeugt daraus mithilfe künstlicher Intelligenz eine technische Zeichnung, die der Kunde bearbeiten und in den nach seinem Tarif verfügbaren Dateiformaten herunterladen kann.
(2) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Leistungs- und Preisübersicht auf der Website des Anbieters.
(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software. Nicht geschuldet sind die Erbringung von Planungsleistungen, die Mengenermittlung oder Abrechnung von Bauleistungen, Berechnungen der technischen Gebäudeausrüstung sowie Leistungen, die Ingenieuren, Architekten oder anderen Fachplanern vorbehalten sind.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und anzupassen, solange der vertraglich vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt.
§ 3 Konto und Zugangsdaten
(1) Die Nutzung setzt die Einrichtung eines Kundenkontos voraus. Der Kunde hat die dabei abgefragten Angaben wahrheitsgemäß zu machen und aktuell zu halten.
(2) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe an Personen außerhalb seines Unternehmens ist unzulässig.
(3) Besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.
§ 4 Vertragsschluss, Tarife und kostenlose Nutzung
(1) Der kostenpflichtige Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellvorgang abschließt und der Anbieter die Bestellung bestätigt oder den Zugang freischaltet.
(2) Der Anbieter stellt einen kostenlosen Tarif mit eingeschränktem Leistungsumfang bereit. Ein Anspruch auf dessen dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht. Der Anbieter kann den kostenlosen Tarif mit einer Frist von vier Wochen ändern oder einstellen.
(3) Die im Tarif enthaltenen Kontingente beziehen sich jeweils auf einen Abrechnungsmonat. Nicht genutzte Kontingente verfallen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats und werden nicht übertragen oder erstattet.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig, je nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde hat ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen und für dessen Deckung zu sorgen.
(4) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.
(5) Zusätzlich gebuchte Leistungen, die über das Tarifkontingent hinausgehen, werden nach Verbrauch abgerechnet.
(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist sperren. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Abrechnungszeitraum beträgt je nach Wahl des Kunden einen Monat oder zwölf Monate und verlängert sich jeweils automatisch um denselben Zeitraum.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(3) Die Kündigung durch den Kunden erfolgt über die Aboverwaltung im Kundenkonto oder in Textform an den Anbieter.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen § 7 vor.
(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zur Software. Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Zeichnungen und Daten vorher herunterzuladen.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung der hochgeladenen Inhalte berechtigt ist und dass durch das Hochladen keine Rechte Dritter verletzt werden.
(2) Der Kunde wird keine Inhalte hochladen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Untersagt sind das Zurückentwickeln der Software, das Umgehen von technischen Beschränkungen, das Überlassen des Zugangs an Dritte sowie jede automatisierte Massennutzung außerhalb einer ausdrücklich bereitgestellten Programmierschnittstelle.
(4) Der Kunde unterlässt Handlungen, welche die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Software beeinträchtigen können.
(5) Verletzt der Kunde diese Pflichten, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 8 Rechte an Inhalten und Ergebnissen
(1) Die vom Kunden hochgeladenen Skizzen und sonstigen Inhalte bleiben sein Eigentum. Rechte daran erwirbt der Anbieter nicht.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, auf die Vertragsdauer und den Zweck der Leistungserbringung beschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich ist.
(3) An den erzeugten Zeichnungen erhält der Kunde ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares Recht zur Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke einschließlich der Weitergabe an seine Auftraggeber, Planungsbeteiligten und Hersteller.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten auszuwerten, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder dessen Projekte zulassen. Eine Nutzung der hochgeladenen Inhalte zum Training der eingesetzten KI-Modelle erfolgt nur, soweit der Kunde hierin gesondert eingewilligt hat.
(5) Alle Rechte an der Software, ihrer Gestaltung und den Kennzeichen des Anbieters verbleiben beim Anbieter.
§ 9 Automatisiert erzeugte Ergebnisse und Prüfpflicht
(1) Die Zeichnungen werden automatisiert und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erzeugt. Trotz sorgfältiger Entwicklung kann es dabei zu Abweichungen kommen, etwa zu falsch erkannten Maßen, Bauteilen oder Linien.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, jede erzeugte Zeichnung vor ihrer Verwendung oder Weitergabe auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere vor der Verwendung für Ausschreibung, Fertigung, Ausführung oder Abrechnung.
(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht die Richtigkeit eines konkreten Arbeitsergebnisses. Der Anbieter übernimmt keine Planungs-, Prüf- oder Ausführungsverantwortung. Die fachliche Verantwortung für die Verwendung der Zeichnungen verbleibt beim Kunden.
(4) Angaben zur Einhaltung technischer Normen beschreiben die Zielsetzung der automatischen Konstruktion und Prüfung. Sie ersetzen nicht die fachliche Prüfung im Einzelfall.
§ 10 Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit sie gesondert vereinbart ist.
(2) Zeiten planmäßiger Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen bei Vorleistern oder Fälle höherer Gewalt, gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.
(3) Support wird über das Kontaktformular und per E-Mail geleistet. Ein telefonischer Support wird nicht angeboten.
§ 11 Gewährleistung
(1) Für die Überlassung der Software auf Zeit gelten die mietrechtlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB wird ausgeschlossen.
(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nachvollziehbar anzuzeigen und den Anbieter bei der Eingrenzung angemessen zu unterstützen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Vorschriften. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung.
(3) Beide Seiten behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich.
§ 14 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Weiterentwicklungen der Software erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Für Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages genügt die Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 6. August 2026